IGEL Leistungen

Als Versicherte/-r der gesetzlichen Krankenkassen haben Sie Anspruch auf alle durch den Gesetzgeber festgelegten und mit den Krankenkassen vertraglich vereinbarten Leistungen.

Ärztliche Leistungen, die nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können oder die nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind, werden als Selbstzahler-Leistungen (oder sog. IGEL-Leistungen = lndividuelle Gesundheits-Leistungen) angeboten.

Diese ärztlichen Leistungen dürfen von den Kassen nicht erstattet werden.

Die begrenzten Ressourcen im Gesundheitswesen machen es heute mehr denn je erforderlich, die Gesundheitsvorsorge eigenverantwortlich in die Hand zu nehmen. Sie können daher auf eigene Kosten, ergänzende medizinische Untersuchungen durchführen lassen, die nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden.

Sprechen Sie mit lhrem Arzt und bestimmen Sie anschließend selbst, was Ihnen für Ihre Gesundheitsvorsorge wichtig und notwendig erscheint.

Es ist uns ein Anliegen trotz der Sparmaßnahmen weiterhin eine qualifizierte Betreuung gewährleisten zu können. Wir informieren Sie gern über den Umfang und Gebühren zusätzlicher medizinisch sinnvoller aber nicht mehr kassengetragener Leistungen, damit Sie selbst entscheiden können, welche der angebotenen Selbstzahler-Leistungen Ihnen wichtig sind.

Weitere Infos siehe Flyer…